Immobilienbesitzer sind grundsätzlich sogenannten Grundgefahren ausgesetzt, die den Wert ihres Eigentums in erheblichem Maße negativ beeinflussen können. Zu diesen Grundgefahren gehören Brände ebenso wie Blitzschläge, Explosionen von Gasleitungen oder auch die häufiger auftretenden Rohrbrüche sowie eine große Zahl weiterer Gefahren.
Um sich gegen diese negativen finanziellen Folgen abzusichern, ist eine Gebäudeversicherung beziehungsweise eine Immobilienversicherung notwendig. Die Gebäudeversicherung ist jedoch nicht nur eine sinnvolle ergänzende Versicherungsleistung, sondern muss in einigen Fällen zwingend abgeschlossen werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Immobilie durch eine Bank kreditfinanziert wird und das Kreditinstitut das Eigentum geschützt sehen möchte.
In Deutschland hat es hinsichtlich der Gebäudeversicherung im Jahr 1994 eine gesetzliche Änderung gegeben, die es erlaubt, dass die Immobilienversicherer frei gewählt werden dürfen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Kriterien zu kennen, nach denen diese Art der Versicherung ausgewählt werden kann. Schließlich ist der Markt für entsprechende Versicherungsleistungen groß und die Konditionen der einzelnen Produkte können erheblich voneinander abweichen, weshalb eine gewisse Orientierung notwendig ist.
Interessant ist die Gebäudeversicherung auch deshalb, weil nicht nur das Haus selbst, sondern auch Nebengebäude mitversichert werden. Der Carport einer Immobilie wird ebenso geschützt wie eine Satellitenanlage, weshalb der Schutz als umfassend angesehen werden kann. So werden grundsätzlich auch alle Objekte mitversichert, die von außen am Haus befestigt sind. Die Gebäudeversicherung erstreckt sich zudem auf Vandalismus und beinhaltet eine Sturm- und Hagelversicherung, so dass Beschädigungen durch Hageleinschlag ebenfalls abgedeckt werden können. Bei der Ermittlung der Versicherungsbeiträge ist es von besonderer Bedeutung, dass der Wert der Immobilie genau geschätzt wird.
Gerade ältere Versicherungsverträge basieren häufig auf veralteten Schätzungen und bieten nicht mehr die neuesten Versicherungsleistungen an, so dass sich ein Wechsel der Immobilienversicherung in späteren Jahren durchaus lohnen kann. Sowohl bei einer neuaufgenommenen Versicherung als auch beim dem Wechsel einer alten Versicherung sollte dabei unbedingt eine exakte Schätzung des Wertes erfolgen, damit die Versicherungssumme angemessen ausgewählt werden kann. Von dieser hängen die Beiträge ab, die sich letztendlich ergeben werden.
Immobilien, die eine Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro erforderlich machen, können bereits versichert werden mit jährlichen Beiträgen von weniger als 200 Euro. Ist die Immobilie weniger als 250.000 Euro wert, bieten einige Versicherer den Schutz bereits für weniger als 100 Euro im Jahr an (Stand: Oktober 2011). Die monatlichen Beiträge zur Immobilienversicherung können also als gering angesehen werden. Damit die gewählte Versicherungssumme auch tatsächlich zu der zu versichernden Immobilie passt, sollte die Wertermittlung anhand eines sogenannten Wertermittlungsbogens erfolgen.
Viele Versicherer geben diese Dokumente an die Versicherungswilligen heraus, damit wichtige Merkmale eines Objektes wie etwa die Wohnfläche und die allgemeinen Ausstattungsmerkmale genau erfasst werden können. Die Wertermittlungsbögen können sehr umfangreich sein, sollten jedoch gewissenhaft ausgefüllt werden, damit ein verlässlicher Wert ermittelt werden kann. Bei der Auswahl der Versicherung ist weiterhin zu beachten, dass sowohl der Zeitwert als auch der Neuwert versichert werden kann. Nur die Neuwertversicherung zahlt tatsächlich jene Beträge aus, die für eine Neuanschaffung beschädigter Gebäudeteile notwendig sind.
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